„Bis zu 50 % Fördermittel-Zuschuss für Ihre neue Webseite. Holen Sie sich Ihr Geschenk vom Staat, bevor das Geld weg ist.“
Wenn du nach einer Förderung für deine Website suchst landest du früher oder später auf so einer Seite. Roter Button, Countdown-Stimmung, ein Euro-Zeichen als Bild und irgendwo ein offiziell aussehendes Logo. Klingt gut. Ist aber nicht richtig.
Ich habe mir das in den letzten Wochen sehr genau angesehen, und zwar nicht aus Langeweile.
Warum ich mich damit beschäftigt habe
Mir wurde das Modell selbst angeboten. Gleich von mehreren Seiten. Der Pitch geht ungefähr so: Lass dich beim BAFA als Berater listen, dann kannst du deinen Kunden die Website bezuschussen lassen, das verkauft sich viel leichter. Mehrere Kollegen machen das angeblich seit Jahren und es sei noch nie etwas passiert.
Bevor ich so etwas mitmache lese ich lieber selbst nach. Also habe ich mir die Originalunterlagen geholt. Die Förderrichtlinie, das Merkblatt Beratereigenschaft, das Merkblatt Beratungsinhalte und die Beratererklärung, also genau das Formular, das am Ende jeder unterschreibt der sich listen lässt.
Danach war für mich klar, dass ich das nicht mache. Und als ich mir ein paar dieser Werbeseiten im Detail angeschaut habe, wurde noch klarer warum.
Den Anbieter, von dem die folgenden Screenshots stammen, nenne ich hier bewusst nicht. Es geht mir nicht um eine einzelne Firma, sondern um ein Muster das du in vielen Varianten findest. Wenn du gerade so ein Angebot auf dem Tisch hast, kannst du es damit selbst prüfen.
Was das Programm wirklich fördert
Gemeint ist in fast allen Fällen das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Das Programm ist echt, es gibt wirklich Geld und seriöse Berater arbeiten damit.
Gefördert wird darin allerdings ausschließlich Beratung. Also Analyse, Konzept, Handlungsempfehlungen, schriftlicher Bericht. Nicht die Umsetzung. In der Beratererklärung steht das in einem einzigen klaren Satz:
„Förderfähig ist eine konzeptionelle Beratungsleistung. Die Durchführung von Umsetzungsmaßnahmen ist im Rahmen der Beratung unzulässig und wird nicht gefördert.“
BAFA, Formular Beratererklärung
Eine Website zu bauen ist eine Umsetzungsmaßnahme. Damit ist die Sache eigentlich erledigt. Trotzdem wird genau damit geworben.
Drei Screenshots, Schritt für Schritt


Der Einstieg verknüpft die Förderung direkt mit der Webseite und setzt zusätzlich unter Zeitdruck. „Nur für kurze Zeit“ und „bevor das Geld weg ist“ sind klassische Verkaufshebel, die bei einem Förderprogramm nichts verloren haben.
Was hier außerdem fehlt und auf solchen Seiten praktisch immer fehlt: die Deckelung. Die förderfähigen Beratungskosten liegen bei maximal 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt höchstens 1.750 Euro in den alten Bundesländern und 2.800 Euro in den neuen. „Bis zu 50 %“ klingt nach der Hälfte deines Projekts. Es sind maximal 1.750 Euro, egal ob deine Website 8.000 oder 30.000 Euro kostet.

Hier wird es konkreter. Beratung, Konzept, Webdesign, Umsetzung und Pflege kommen als Fullservice aus einer Hand, und die Förderung gehört zum Paket.
Genau diese Kombination schließt die Richtlinie aus. Nicht gefördert werden Beratungen,
„deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität).“
BAFA, Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht
Der Sinn dahinter leuchtet sofort ein. Eine geförderte Beratung soll dir helfen eine gute Entscheidung zu treffen. Sie soll dich nicht zu dem Produkt führen, das der Berater zufällig selbst verkauft.

Dieser Block ist der interessanteste, weil hier gleich mehrere Dinge zusammenkommen.
„Akkreditierter Berater des bafa“

Das BAFA akkreditiert niemanden. Es prüft Unterlagen und schaltet ein Beraterprofil frei, mehr nicht. Und im Merkblatt Beratereigenschaft steht genau diese Formulierung ausdrücklich in der Liste der Gründe, aus denen eine Freischaltung wieder aufgehoben werden kann:
„Werbemaßnahmen mit der Behauptung, dass die Beraterin oder der Berater vom BAFA zertifiziert, akkreditiert, autorisiert o.ä. sei.“
BAFA, Merkblatt Beratereigenschaft
„Bisher wurden 100 % der Anträge gewährt und ausbezahlt“
Überschrieben ist das mit „Sicher“. Im selben Katalog steht ein paar Zeilen weiter: „Die Zusicherung, dass durchgeführte Beratungen von der Bewilligungsbehörde gefördert werden.“ Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es ausdrücklich nicht, das steht so in der Richtlinie. Niemand darf dir die Bewilligung versprechen.
„Je nach Region zwischen 50 % und 80 % !!!“
Die 80 % gelten nur für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier. Sitzt du in Hessen, Bayern oder Baden-Württemberg sind es 50 %. Die Spanne klingt nach Verhandlungssache oder nach Glückssache. Es ist schlicht deine Postleitzahl.
Das ESF-Logo

Das stimmt tatsächlich, es gehört zum Programm. Es ist nur kein Gütesiegel für die Agentur, sondern ein Hinweis darauf woher das Geld kommt. Europäischer Sozialfonds heißt auch: EU-Prüfbehörden, Stichprobenprüfungen und fünf Jahre Aufbewahrungspflicht für alle Unterlagen. Das Siegel soll Vertrauen schaffen und bedeutet eigentlich das Gegenteil von „da schaut keiner hin“.
Fünf Signale, an denen du es selbst erkennst
Du musst dafür keine Richtlinien lesen. Diese fünf Punkte reichen:
- Die Website selbst soll gefördert werden. Wird sie nicht. Gefördert wird Beratung, ausdrücklich ohne Umsetzung.
- Beratung und Umsetzung kommen aus einer Hand, beworben als Fullservice inklusive Förderung. Das verstößt gegen die Neutralität.
- Jemand nennt sich vom BAFA zertifiziert, akkreditiert oder autorisiert. Gibt es nicht und ist ausdrücklich unzulässige Werbung.
- Die Förderung wird zugesichert, zum Beispiel über Bewilligungsquoten von 100 %. Niemand darf dir das zusichern.
- Prozente ohne Deckel. Wer „bis zu 50 %“ schreibt und die 3.500 Euro Bemessungsgrundlage weglässt, verkauft dir eine Zahl die es nicht gibt.
Kommt dazu noch Dringlichkeit („nur für kurze Zeit“, „bevor die Mittel aufgebraucht sind“), würde ich spätestens dann das Gespräch beenden.
Warum das Risiko bei dir liegt und nicht bei der Agentur
Das ist der Teil, der auf diesen Seiten nie steht, und für dich der wichtigste.
Den Zuschuss beantragst nicht die Agentur, sondern du. Du unterschreibst den Antrag. Du bestätigst auf dem Beratungsbericht mit Namen und Datum, dass er die tatsächlich erbrachte Beratungsleistung dokumentiert. Der Zuschuss wird an dich ausgezahlt.
Wenn bei einer Prüfung herauskommt, dass die abgerechnete Beratung in Wirklichkeit eine Website war, holt sich die Behörde das Geld bei dir zurück, nicht bei der Agentur. Dazu handelt es sich um eine Subvention, und falsche Angaben sind in dem Zusammenhang strafbar. Das steht sogar wörtlich in den Formularen, die man dabei unterschreibt.
Kurz gesagt: Der Vorteil liegt bei dem, der dir das Modell verkauft. Das Risiko liegt bei dir.
Mir wird regelmäßig gesagt, dass da ja nie jemand prüft. Mag sein, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist. Ich finde nur, dass „wird schon keiner merken“ keine Grundlage für eine Geschäftsbeziehung ist. Weder für meine noch für deine.
Du hast so ein Angebot auf dem Tisch. Was jetzt?
Frag die Agentur drei Dinge, am besten schriftlich:
- Welche Leistung genau wird über die Förderung abgerechnet, und was steht am Ende im Beratungsbericht?
- Was kostet die Umsetzung der Website separat, und ist dieser Preis derselbe, wenn ich die Beratung nicht in Anspruch nehme?
- Kann ich den Beratungsbericht nutzen, um die Umsetzung bei jemand anderem zu beauftragen?
Wenn die Antworten klar und schriftlich kommen, ist vermutlich alles in Ordnung. Wenn es heißt „das machen wir immer so“ oder „darüber brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen“, weißt du genug.
Wie es sauber funktioniert
Es gibt den korrekten Weg, und er ist gar nicht so unattraktiv.
Du beauftragst eine echte Konzeptberatung. Ist-Analyse, Ziele, Zielgruppen, Struktur, Technikentscheidung, Maßnahmenplan. Am Ende steht ein schriftlicher Bericht, mit dem du auch zu einem anderen Dienstleister gehen könntest. Diese Beratung wird eigenständig abgerechnet und kann gefördert werden. Die Website baust du danach als separates Projekt und bezahlst sie vollständig.
Du bekommst dabei sogar mehr als nur den Zuschuss, nämlich ein Dokument mit dem du Angebote überhaupt erst vergleichen kannst. Für Hessen läuft das über die Beratungsförderung des RKW Hessen, dazu habe ich einen eigenen Artikel geschrieben: Förderung für Websites in Hessen 2026.
Und falls du dir unsicher bist ob dein Angebot sauber ist, schreib mir gerne zwei Sätze dazu. Ich schaue mir das an und sage dir ehrlich was ich davon halte, auch wenn am Ende jemand anderes deine Website baut.
Stand: Oktober 2026. Angaben nach der Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ sowie den zugehörigen Merkblättern des BAFA, ohne Gewähr. Die gezeigten Screenshots sind anonymisiert und dienen der Veranschaulichung eines verbreiteten Werbemusters.
