Allgemeine Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmens Herzog Webstudios (Florian Herzog).

  • 1. GELTUNGSBEREICH
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Herzog Webstudios (Auftragnehmer) und dessen Auftraggebern.
    Die nachfolgenden Bedingungen gelten für künftige Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
    Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diese unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
    Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.
  • 2. LEISTUNGEN
    Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung in Form von Webdesign, Programmierung, Grafikdesign, Printdesign, administrativen Tätigkeiten und Schulungen entsprechend den nachfolgenden Regelungen.
    Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag oder einzelne Leistungen sowie alle erforderlichen Daten an qualifizierte Dritte (Subunternehmer) weiterzugeben. In diesem Fall bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer.
  1. Webdesign
    Das vom Auftragnehmer abgegebene Angebot erfolgt auf der Grundlage der Angaben des Auftraggebers insbesondere über die Anpassung auf bestimmte Browser, Betriebssysteme, Bildschirmauflösungen und/oder über die fachlich funktionalen Aspekte. Der Auftraggeber trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage erbrachte Leistung seinen Wünschen und seinem Bedarf entspricht. Sofern der Auftraggeber verbindliche Vorgaben vereinbaren will, hat dies schriftlich im zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag oder einer Zusatzvereinbarung zwischen den Parteien zu erfolgen.
  2. Grundleistung
    Der Auftragnehmer einigt sich mit dem Auftraggeber über ein vorgefertigtes Layout das anschliessend vom Auftragnehmer für den Auftraggeber käuflich erworben wird. Dieses Layout kann farblich angepasst werden, ist aber ? wenn nicht vertraglich anders vereinbart ? in dieser Form zu verwenden. Jegliche Zusatzänderungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und müssen extra berechnet werden.
  3. Zusatzleistungen
    Folgende Zusatzleistungen können vertraglich vereinbart werden:
    2.1 Erstellung weiterer Seiten mit Ausnahme der unter Ziff. 2 genannten auf der Basis des erstellten Layouts
    2.2 Erstellung eines weiteren Layouts
    2.3 Erstellung der Seiten Kontakt, Impressum, AGB
    2.4 Programmierungen
    2.5 HTML5/jquery-Animationen
    2.6 Installation und Anpassung eines Content-Management-Systems WordPress
    2.7 Sonstige
    Werden darüber hinaus von der Auftragnehmer nach Absprache weitere Zusatzleistungen erbracht, gelten für diese die Regelungen dieses Vertrages.
  4. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen wie folgt:
    a. Der Auftragnehmer einigt sich mit dem Auftraggeber wie dessen Inhalte auf der Startseite des gekauften Layouts angeordnet sein sollen. Dieses wird schriftlich festgehalten.
    b. Das vorgefertigte Layout wird dann in den vom Auftraggeber gewünschten und gelieferten Farben angepasst. Ebenso wird sein Logo eingebaut. Grundlegende Änderungen oder eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die im Ergebnis zu einem neuen Layout führen, stellen eine Zusatzleistung nach § 2 Absatz I Ziffer 2.2 dar.
    c. Nach Freigabe des Layouts durch den Auftraggeber wird die Website auf der Grundlage dieses Layouts erstellt.
    Die vereinbarten Zusatzleistungen werden entsprechend integriert.
    d. Die Website wird von dem Auftragnehmer auf einem vom Auftraggeber benannten Server fertiggestellt oder nach Fertigstellung auf einem solchen Server installiert oder dem Auftraggeber auf dessen Wunsch auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt bzw. die einzelnen Dateien, aus denen die Website entsprechend Ziff. 1 und 2 besteht, werden dem Auftraggeber in elektronischer Form übermittelt.
  5. Grafikdesign
    Der Auftragnehmer erstellt und bearbeitet Grafiken, Logos und Präsentationen nach den Vorgaben des Auftraggebers.
    1. Grundleistungen
    1.1 Entwicklung/Überarbeitung von Bildmaterial
    1.2 Entwicklung eines Logos
    1.3 Erstellung einer Präsentation
    1.4 Sonstiges
  6. Zusatzleistungen
    2.1 Erstellung einer weiteren Präsentation/Abänderung einer Präsentation auf der Basis der hinsichtlich der Grundleistung erteilten Vorgabe
    2.2 Sonstiges
    Werden darüber hinaus von dem Auftragnehmer nach Absprache weitere Zusatzleistungen erbracht, gelten für diese die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  7. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen wie folgt:
    a. Der Auftragnehmer erstellt zunächst nach den Vorgaben des Auftraggebers das Bildmaterial, Logo, etc. oder die Präsentation als Entwurf. Dieser wird dem Auftraggeber in elektronischer Form übermittelt oder in Papierform präsentiert.
    b. Der Entwurf wird entsprechend den Wünschen des Auftraggebers abgeändert. Dabei sind kleinere Änderungen von der Grundleistung umfasst. Grundlegende Änderungen oder eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die im Ergebnis zu einem neuen Entwurf führen, stellen eine Zusatzleistung nach § 2 Absatz II Ziffer 2.1 dar.
    c. Nach Freigabe des Entwurfs durch den Auftraggeber wird diesem die Grafik, das Logo oder die Präsentation in der vereinbarten Qualität und im vereinbarten Format auf einem Datenträger oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
    Die vereinbarten Zusatzleistungen werden ausgeführt.

III. Backup & Aktualisierungsprodukte
1. Aktualisierungen bestehender WordPress Versionen oder zugehörige Plugins nur möglich soweit neue WordPress Versionen mit den vorhanden Plugins kompatibel sind. Verhindern vorhandene Plugins eine Aktualisierung der WordPress Version, so wird aus Kompatibilitätsgründen darauf verzichtet.

  1. Cyberangriffe oder Hacking
    Der Schutz vor Angriffen auf die Webseite oder den Online Shop des Auftraggebers kann nicht garantiert werden. Eine Aktuell Haltung der Software kann die Angriffe jedoch in der Anzahl verringern und schwieriger für den Angreifer machen.
  2. Administration & Schulung
    Im Bereich der Administration und Schulung können folgende Grundleistungen vereinbart werden:
    1. Administration
    a. Wartung einer Website
    Der Auftragnehmer ergänzt Inhalte auf der festgelegten Website des Auftraggebers nach dessen Vorgabe und beseitigt Funktionsstörungen, sofern deren Ursache in einem dem Zugriff der Auftragnehmer unterliegenden Bereich liegt.
    Die Grundleistung umfasst einen Zeitaufwand von maximal zehn Stunden im Monat. Darüber hinausgehender Aufwand ist nicht von einem Pauschalhonorar abgegolten. Abweichende vertragliche Regelungen gehen vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die geleisteten Arbeitsstunden auf Verlangen nachzuweisen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, bevor ein Zeitaufwand von zehn Stunden im Monat überschritten wird.
    b. Beratung
    Der Auftragnehmer berät umfassend hinsichtlich der Auswahl eines Providers und begleitet den Auftraggeber bei einem Providerwechsel.
    c. Installation
    Der Auftragnehmer installiert den Server und richtet Datenbanken ein.
  3. Schulung
    Der Auftragnehmer schult den Auftraggeber hinsichtlich der vereinbarten Inhalte, beispielsweise im Umgang mit einem Content-Management-System.
  • 3. MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb einer von der Auftragnehmer gesetzten oder von den Parteien vereinbarten angemessenen Frist
    a) das Layout bzw. den Entwurf gemäß § 2 Abs. I Ziff. 3, Abs. II Ziff. 3 oder Abs. III Ziff. 3 schriftlich oder per E-Mail freizugeben,
    b) Änderungswünsche gemäß § 2 Abs. I Ziff. 3, Abs. II Ziff. 3 oder Abs. III Ziff. 3 mitzuteilen,
    c) der Auftragnehmer einen Server zu benennen und die Zugriffsrechte zu gewähren sowie die erforderlichen Zugangsdaten mitzuteilen für den Fall, dass die Website von dem Auftragnehmer auf einem Server fertiggestellt oder installiert werden soll oder die Wartung der Website vereinbart wurde. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Daten gemäß § 13 vertraulich zu behandeln.
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer eine gültige E-Mail-Adresse mitzuteilen und diese regelmäßig, mindestens einmal in der Woche, abzurufen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Daten, insbesondere Inhalte und Grafiken, zur Verfügung zu stellen.
    Ist zwischen den Parteien kein Zeitpunkt vereinbart, zu dem die Daten zur Verfügung zu stellen sind, sind diese vom Auftraggeber innerhalb von zehn Tagen ab Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Rechte des Bildmaterials (Bilder, Grafiken, Logos) müssen beim Auftraggeber liegen.
  • 4. VERGÜTUNG
    Es gilt die in schriftlicher oder elektronischer Form zwischen den Parteien pauschal oder auf Stundenhonorar vereinbarte Vergütung. Ist im Vertrag die Höhe der Vergütung für sämtliche oder einzelne Leistungen nicht abweichend geregelt, gelten folgende Regelungen.
  1. Webdesign & Online Shop
    1. Als Vergütung für die Grundleistung und die Zusatzleistungen vereinbaren die Parteien ein Stundenhonorar von ? 79,00 zuzüglich USt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe je angefangene Stunde. Dieses Honorar gilt für die Grundleistung sowie sämtliche Zusatzleistungen, die ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden sowie für solche, die darüber hinaus nach Vorgabe bzw. Absprache mit dem Auftraggeber erbracht werden.
    2. Die Vergütung für die Erstellung weiterer Seiten gem. § 2 Abs. I Ziff. 1 beträgt pauschal ? 100,00 zuzüglich USt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe je Seite.
    3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Mehraufwand des Auftragnehmer mit dem Stundenhonorar gemäß Ziffer 1 zu vergüten, der aus der Verletzung einer Verpflichtung nach § 3 dieses Vertrages resultiert.
    4. Die Parteien können vereinbaren, dass der Auftragnehmer bei Überschreiten eines bestimmten, von den Parteien festgelegten Betrages den Auftraggeber vor der Erbringung weiterer Leistungen hierüber informiert.
    Unabhängig hiervon verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich herausstellt, dass die bisher ermittelten voraussichtlichen Kosten überschritten werden.
  2. Grafikdesign, Printdesign, Administrationen, Schulungen aller Art & Beratungen
    1. Als Vergütung für die Grundleistung und die Zusatzleistungen vereinbaren die Parteien ein Stundenhonorar von ? 79,00 zuzüglich USt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe je angefangene Stunde. Dieses Honorar gilt für die Grundleistung sowie sämtliche Zusatzleistungen, die ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden sowie für solche, die darüber hinaus nach Vorgabe bzw. Absprache mit dem Auftraggeber erbracht werden.
    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Mehraufwand des Auftragnehmers mit dem Stundenhonorar gemäß Ziffer 1 zu vergüten, der aus der Verletzung einer Verpflichtung nach § 3 dieses Vertrages resultiert.
  • 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    1. Mit dem Vertragsschluss hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung, sofern die Vergütung für den Auftrag für sämtliche Grund- und Zusatzleistungen voraussichtlich mehr als ? 1.000,00 zuzgl. USt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe beträgt.
    Des Weiteren sind folgende weitere Abschlagszahlungen vereinbart:
    a. In Höhe von 50 % nach Online-Schaltung der Homepage/Online Shop oder nach Freigabe vom Auftraggeber bei Grafiken und sonstigen Anwendungen.
    b. Bei Projekten, deren Dauer insgesamt voraussichtlich drei Monate übersteigen wird, kann der Auftragnehmer die Zahlung von Raten in einer angemessenen Höhe, jedoch mindestens 25 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung, jeweils zum Ende eines Kalendermonats verlangen.
    c. Einzelleistungen nach deren Abnahme.
  1. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers wird fällig mit Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber. Dieser hat die Leistungen unverzüglich nach Zurverfügungstellung zu überprüfen.
    3. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht.
    4. Die Leistungen gelten als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen ab Übergabe des Datenträgers mit jeweiligen Dateien an ein Versandunternehmen bzw. Versand der entsprechenden Dateien auf elektronischem Wege oder ab Zurverfügungstellung auf einem vom Auftraggeber benannten Server. Werden die Leistungen dem Auftraggeber auf mehrere der genannten Arten übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt, gilt die Abnahme mit dem frühesten Zeitpunkt als erfolgt.
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber mit Beginn der Frist darauf hinzuweisen, dass die Abnahme mit Ablauf der Frist als erfolgt gilt, wenn er zuvor nicht Gegenteiliges äußert.
    5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- und Zusatzleistungen zur Teilabnahme vorzulegen, sofern diese einen eigenständigen, von den übrigen Leistungen abtrennbaren Teil darstellen.
    Für die Teilabnahme gelten die Regelungen der Ziffern 2?4 entsprechend.
    6. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind.
    7. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  • 6. TERMINE
    1. Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn dies von dem Auftragnehmer schriftlich bzw. elektronisch im Vertrag bestätigt wurden.
    2. Voraussetzung für die Einhaltung eines Fertigstellungstermins ist die Mitwirkung des Auftraggebers gemäß § 3 dieses Vertrages. Für den Fall, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, verlängert sich die vereinbarte Frist zur Fertigstellung um einen angemessenen Zeitraum.
    3. Bei der Änderung des Auftragsgegenstandes, insbesondere des Auftragsumfanges, verlieren die bisherigen Fertigstellungstermine ihre Gültigkeit.
    4. Kann der Auftragnehmer einen Fertigstellungstermin nicht einhalten aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, verlängert sich die vereinbarte Frist zur Fertigstellung um einen angemessenen Zeitraum. In diesem Fall hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über den neuen Fertigstellungstermin zu informieren.
    5. Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers gem. § 3 Abs. 4 dieses Vertrages ist der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern sie den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept (bzw. Prototypen) entspricht.
  • 7. VERZUG
    1. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, bereit gestellte Daten, gleich in welcher Form diese zur Verfügung gestellt wurden, einzubehalten, bis die Begleichung des Rechnungsbetrages sowie des eingetretenen Verzugsschadens erfolgt ist.
    2. Hält der Auftraggeber nicht die vereinbarten Zahlungsbedingungen ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung von sämtlichen Aufträgen des Auftraggebers so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, für die eine verbindliche Fertigstellungszeit vereinbart wurde.
    Durch die Einstellung der Bearbeitung erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.
    3. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Möglichkeit des Auftragnehmers zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.
  • 8. KÜNDIGUNG
    1. Das Kündigungsrecht ist beschränkt auf die Kündigung aus wichtigem Grund. Das Kündigungsrecht nach Ziffer 2 bleibt unbenommen.
    2. Soweit der Auftraggeber zur Mitwirkung verpflichtet ist und diese Mitwirkung trotz Aufforderung nebst angemessener Fristsetzung nicht erfolgt, ist der Auftragnehmer zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt.
    3. Im Falle der Kündigung durch eine der Vertragsparteien hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe.
    Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass der Auftragnehmer keine oder nur eine geringere Vergütung beanspruchen kann.
    4. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
  • 9. GEWÄHRLEISTUNG
    1. Die Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufgrund aufgetretener Mängel sind auf die Nacherfüllung beschränkt. Für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die vereinbarte Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
    2. Offensichtliche Mängel einer Leistung sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Übergabe des Datenträgers mit den jeweiligen Dateien an ein Versandunternehmen bzw. Versand der entsprechenden Dateien auf elektronischem Wege oder ab Zurverfügungstellung auf einem vom Auftraggeber benannten Server der Auftragnehmer in schriftlicher oder elektronischer Form anzuzeigen. Werden die Leistungen dem Auftraggeber auf mehrere der genannten Arten übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt, läuft die Frist ab dem frühesten Zeitpunkt. Macht der Auftraggeber die Ansprüche aufgrund der offensichtlichen Mängel nicht innerhalb dieser Fristen geltend, gilt die Leistung insoweit als mangelfrei. Eine spätere Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bezüglich dieser Mängel ist ausgeschlossen.
    3. Dem Auftraggeber obliegt es, Mängel konkret und detailliert darzulegen. Verletzt der Auftraggeber diese Obliegenheit, kann dieser die Mängel der Fälligkeit der Leistung nicht entgegenhalten.
    4. Mängel, die darauf beruhen, dass die Leistung von der Mitwirkung des Auftraggebers abhängig ist und die Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht erfolgte sowie darauf, dass die technischen Gegebenheiten nicht den vom Auftraggeber mitgeteilten entsprechen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • 10. VERJÄHRUNG
    Die Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  • 11. HAFTUNG
    1. Der Auftragnehmer haftet für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist die Haftung für Vermögensschäden darüber hinaus auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise bei Geschäften der Auftragnehmer entstehen können.
    3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen der Leistungen durch den Auftraggeber.
    4. Der Auftragnehmer ist nicht für die Virenfreiheit übermittelter Dateien verantwortlich. Er haftet bei einfacher Fahrlässigkeit insbesondere nicht für durch Computerviren verursachte Schäden.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, von der Auftragnehmer übermittelte Dateien vor dem Öffnen auf Viren zu überprüfen.
    5. Ebenso haftet der Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Verletzungen der Geheimhaltungspflicht aufgrund von Übertragungsfehlern bei der Auftragsabwicklung, insbesondere der Übermittlung der Leistung und der Vorlagen, auf elektronischem Wege.
    6. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, d. h. mindestens täglicher, Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre.
    7. Der Auftraggeber ist für die Inhalte der Website sowie sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere Grafiken, verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte und Daten auf bestehende Urheber- und Markenrechte sowie mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen.
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer freizustellen bei einer Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund von Rechtsverstößen, insbesondere Urheber- und Markenrechtsverletzungen, durch Inhalte oder Daten, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat.
    8. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, von ihr für den Auftraggeber erstellte Logos oder anderes Bildmaterial auf bestehende Urheber- und Markenrechte hin zu überprüfen. Die entsprechende Überprüfung obliegt dem Auftraggeber.
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer freizustellen bei einer Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund von Urheber- und Markenrechtsverletzungen durch von der Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Grafiken.
    9. Der Auftragnehmer haftet für die rechtliche/wettbewerbsrechtliche Richtigkeit von Werbeaussagen oder inhaltlichen Bestandteilen nicht. Eine Pflicht zur rechtlichen Beratung trifft den Auftragnehmer nicht. Sollte vom Auftraggeber eine rechtliche Beratung oder rechtliche Prüfung von Vertragsprodukten ausdrücklich gewünscht werden, haftet der Auftragnehmer für das Ergebnis der rechtlichen Prüfung nicht. Die durch die rechtliche Prüfung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für eventuelle Abmahnungen Dritter gegen den Auftragnehmer oder rechtliche Verfügungen gegen dessen Vertragsprodukte oder deren Inhalte haftet der Auftraggeber. Dieser hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die Haftung für Schäden wird auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    10. Der Auftragnehmer haftet für etwaige Verluste der Rankings in den Suchmaschinen nicht, egal ob es sich um eine vom Auftragnehmer erstellte Homepage oder einen OnlineShop handelt.
  • 12. NUTZUNGSRECHTE, URHEBERRECHT
    1. Alle Rechte an den von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung bei der Auftragnehmer.
    2. Nach vollständigem Eingang des Rechnungsbetrages gehen Nutzungsrechte wie folgt auf den Auftraggeber über:
    a. Programme
    Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber das einfache und persönliche Nutzungsrecht an dem von dem Auftragnehmer erstellten Programm. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung des Programms auf einem Computer bzw. auf einem Server für eine Website.
    Ohne abweichende Regelung im Sinne des § 12 Abs. 3 gilt insbesondere:
    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Programm an Dritte weiterzugeben, sei es durch Vermietung, Leihe oder kostenlose Weitergabe.
    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Programm zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln oder als Grundlage eigener Programme zu verwenden.
    b. Webdesign
    Das einfache und persönliche Nutzungsrecht an der Leistung bzw. Teilen der Leistung geht auf den Auftraggeber über. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Nutzung im Internet auf einer Website des Auftraggebers.
    Das Nutzungsrecht umfasst nur dann eine gewerbliche Nutzung der Leistung bzw. von Teilen der Leistung, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht als Privatperson in Auftrag gegeben hat.
    c. Grafikdesign
    Das einfache und persönliche Nutzungsrecht an der Leistung bzw. Teilen der Leistung geht auf den Auftraggeber über. Der Umfang des Nutzungsrechtes ist abhängig von dem von den Parteien bei Vertragsschluss vereinbarten Nutzungsbereich der Leistung.
    Ist die Nutzung im Printbereich vereinbart, ist das Nutzungsrecht auf die Nutzung der Leistung bzw. Teile der Leistung im Printbereich beschränkt, d.h. dann ist insbesondere die Nutzung im Bereich digitaler Medien, insbesondere im Internet, von diesem Recht nicht umfasst.
    Ist die Nutzung im Bereich digitaler Medien, insbesondere im Bereich des Internets, vereinbart, ist das Nutzungsrecht auf die Nutzung der Leistung bzw. von Teilen der Leistung im Rahmen der vereinbarten Medien beschränkt, d.h. dann ist insbesondere die Nutzung im Printbereich von diesem Recht nicht umfasst.
    Das Nutzungsrecht umfasst nur dann eine gewerbliche Nutzung der Leistung bzw. von Teilen der Leistung, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht als Privatperson in Auftrag gegeben hat.
    d. Printdesign
    Das einfache Nutzungsrecht an der Leistung bzw. Teilen der Leistung geht auf den Auftraggeber über. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Nutzung im Printbereich, d.h. die Nutzung im Bereich digitaler Medien, insbesondere im Internet, ist von diesem Recht nicht umfasst.
    Das Nutzungsrecht umfasst nur dann eine gewerbliche Nutzung der Leistung bzw. von Teilen der Leistung, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht als Privatperson in Auftrag gegeben hat.
    3. Abweichende Regelungen bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung in schriftlicher oder elektronischer Form. Dies gilt insbesondere für:
    – die Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes
    – die Erweiterung eines Nutzungsrechtes
    – die Berechtigung zur Einräumung von weiteren Nutzungsrechten durch den Auftraggeber gegenüber Dritten
    – die Berechtigung zur Veränderung der Leistung oder von Teilen der Leistung durch den Auftraggeber oder Dritte und das Recht zur Nutzung der veränderten Leistung oder von veränderten Teilen der Leistung.
    4. Der Auftragnehmer ist und bleibt Inhaber des Urheberrechtes an der Leistung, es sei denn, es wurde für die Leistung oder Teile der Leistung eine ausdrückliche Vereinbarung in schriftlicher oder elektronischer Form getroffen.
  • 13. GEHEIMHALTUNG
    1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere vertrauliche Daten geheim zu halten und vor dem Zugang Dritter zu schützen. Er verpflichtet sich, Daten nur nach ausdrücklicher oder stillschweigender Freigabe durch den Auftraggeber Dritten zugänglich zu machen.
    2. Mitarbeiter des Auftragnehmer und Subunternehmer sind nicht Dritte im Sinne dieser Regelung.
    3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter zur Geheimhaltung gemäß Ziffer 1 zu verpflichten.
  • 14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Auftragnehmer und dem Auftraggeber aus den zwischen diesen geschlossenen Verträgen ist der Sitz des Auftragnehmer, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
    2. Die Parteien vereinbaren in Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    3. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. der elektronischen Form. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das Schriftformerfordernis bzw. das Erfordernis der elektronischen Form selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest möglichst nahe kommende Regelung gelten, die einer dem Willen der Parteien entsprechenden Vereinbarung zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Zweckes am ehesten entspricht.